{"id":754,"date":"2023-10-30T09:49:20","date_gmt":"2023-10-30T09:49:20","guid":{"rendered":"https:\/\/cass.actherm.pl\/?p=754"},"modified":"2023-10-30T09:50:24","modified_gmt":"2023-10-30T09:50:24","slug":"monatsinformation-november-2023","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/cass.berlin\/de\/monatsinformation-november-2023","title":{"rendered":"Monatsinformation November 2023"},"content":{"rendered":"<h2 class=\"wp-block-heading\">F\u00fcr Einkommensteuerpflichtige<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Ber\u00fccksichtigung der Energiepreispauschale i. H. v. 300 Euro in der Steuererkl\u00e4rung<\/h3>\n\n\n\n<p>Haben Rentner die \u201eEnergiepreispauschale f\u00fcr Rentenbeziehende\u201c im Dezember 2022 durch den Renten Service der Deutschen Post AG (gesetzliche Rentenversicherung) oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder die landwirtschaftliche Alterskasse erhalten, ist der ausgezahlte Betrag ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererkl\u00e4rung f\u00fcr 2022 anzugeben. Denn das Finanzamt erh\u00e4lt eine elektronische Mitteilung \u00fcber die Auszahlung und wird diese Energiepreispauschale automatisch f\u00fcr das Jahr 2022 ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Haben Steuerpflichtige im Jahr 2022 Eink\u00fcnfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstst\u00e4ndiger Arbeit oder aus einem aktiven Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis als Arbeitnehmer erzielt, haben sie Anspruch auf die \u201eEnergiepreispauschale f\u00fcr Erwerbst\u00e4tige\u201c i. H. v. 300 Euro. In der Einkommensteuererkl\u00e4rung m\u00fcssen keine Eintragungen vorgenommen werden. Haben Steuerpflichtige Einnahmen aus einem aktiven Arbeitsverh\u00e4ltnis bezogen, wurde die Energiepreispauschale i. d. R. bereits \u00fcber den Arbeitgeber ausgezahlt. Haben Steuerpflichtige bislang keine Energiepreispauschale erhalten und geh\u00f6ren einer der genannten Personengruppen an, wird die Auszahlung durch den Einkommensteuerbescheid des zust\u00e4ndigen Finanzamts nachgeholt. Das Finanzamt ber\u00fccksichtigt die Energiepreispauschale automatisch.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td><strong>Hinweis<\/strong> Die Eintragung zur Energiepreispauschale in der Einkommensteuererkl\u00e4rung ist nur dann vorzunehmen, wenn Steuerpflichtige im Jahr 2022 ein kurzfristiges oder geringf\u00fcgiges Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis (Mini-job) oder eine Aushilfst\u00e4tigkeit in der Land- und Forstwirtschaft ausge\u00fcbt haben. Dann ist zus\u00e4tzlich die \u201eAnlage Sonstiges\u201c abzugeben. Haben Steuerpflichtige hingegen im Jahr 2022 nur Eink\u00fcnfte aus einem geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis (Minijob) und die Energiepreispauschale bereits vom Arbeitgeber erhalten, dann ist insoweit keine Einkommensteuererkl\u00e4rung erforderlich.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Einheitliche Pr\u00fcfung der Gewinnerzielungsabsicht f\u00fcr alle ver\u00e4u\u00dferten Gesch\u00e4ftsanteile<\/h3>\n\n\n\n<p>Im Streitfall ging es um die Bewertung einer steuer-lichen Verlustgenerierung durch Schaffung eines neuen Anteils an einer Kapitalgesellschaft mittels Kapitalerh\u00f6hungsbeschluss mit hohem Aufgeld und anschlie\u00dfender Weiterver\u00e4u\u00dferung an den Ehepartner.<\/p>\n\n\n\n<p><a><\/a>Der Bundesfinanzhof entschied, dass Ver\u00e4u\u00dferungsverluste, die generiert werden, um steuerliche Vorteile zu erzielen, im Regelfall nicht die Gewinnerzielungsabsicht in Frage stellen, sondern dahingehend zu w\u00fcrdigen sind, ob rechtliche Gestaltungsm\u00f6glichkeiten (\u00a7 42 AO) missbraucht wurden. Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft zu verschiedenen Zeiten und zu unterschiedlichen Anschaffungskosten erworben, ist eine Zusammenrechnung der einzelnen Anteile und die Bildung eines durchschnittlichen Anschaffungspreises nicht zul\u00e4ssig. Als Folge ist der Gewinn bzw. Verlust aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Gesch\u00e4ftsanteilen an einer Kapitalgesellschaft anteilsbezogen zu bestimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Zusammenhang mit Eink\u00fcnften aus \u00a7 17 EStG stellt der Bundesfinanzhof fest, dass es einem Steuerpflichtigen grunds\u00e4tzlich freisteht, ob, wann und an wen er seine Anteile ver\u00e4u\u00dfert. Dies gilt somit auch dann, wenn die Ver\u00e4u\u00dferung zu einem Verlust f\u00fchrt. Die Ber\u00fccksichtigung eines Ver\u00e4u\u00dferungsverlusts steht nicht nur im Einklang mit \u00a7 17 EStG, sondern entspricht auch dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungs-f\u00e4higkeit und ist damit nicht von vornherein rechtsmissbr\u00e4uchlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Das f\u00fcr einen bestimmten Gesch\u00e4ftsanteil gezahlte Aufgeld (Agio) erh\u00f6ht die Anschaffungskosten dieses Anteils, auch wenn die Summe aus dem Nennbetrag und dem Agio den Verkehrswert des Anteils \u00fcbersteigt (sog. \u00dcberpari-Emission). Das gilt jedenfalls f\u00fcr Ver\u00e4u\u00dferungen bis zum 31.07.2019.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td><strong>Hinweis<\/strong> Es ist allerdings zu beachten, dass hier die Ver\u00e4u\u00dferung vor dem 31.07.2019 erfolgte. F\u00fcr sp\u00e4tere Ver\u00e4u\u00dferungen ist eine Gesetzes\u00e4nderung im Einkommensteuergesetz zu beachten, nach der Aufgelder einer \u00dcberpari-Emission auf alle Anteile des Steuerpflichtigen gleichm\u00e4\u00dfig zu verteilen sind.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gem\u00e4\u00df \u00a7 35a Abs. 3 EStG<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Inanspruchnahme der Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Handwerkerleistungen gem. \u00a7 35a Abs. 3 EStG verlangt neben der (tats\u00e4chlichen) F\u00fchrung eines Haushalts, kein besonderes Nutzungsrecht des Steuerpflichtigen. Somit kann ein Steuerpflichtiger auch in unentgeltlich \u00fcberlassenen R\u00e4umlichkeiten einen Haushalt f\u00fchren. Es ist dabei unsch\u00e4dlich, wenn sich der Steuerpflichtige gegen\u00fcber einem Dritten zur Tragung der Aufwendungen f\u00fcr die Handwerkerleistungen verpflichtet hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Die urspr\u00fcngliche Ansicht der Vorinstanz, die Steuererm\u00e4\u00dfigung setzt voraus, dass die Leistungen zugunsten eines Wirtschaftsguts erbracht werden, das im &#8211; zumindest wirtschaftlichen &#8211; Eigentum des Steuerpflichtigen steht oder an dem der Steuerpflichtige ein obligatorisches Nutzungsrecht hat, wurde mit Urteil des Bundesfinanzhofs widerlegt. Die Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Handwerkerleistungen verlangt neben der tats\u00e4chlichen F\u00fchrung eines Haushalts kein besonderes Nutzungsrecht des Steuerpflichtigen. Er kann folglich auch in unentgeltlich \u00fcberlassenen R\u00e4umlichkeiten einen Haushalt f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p><a><\/a>Liegen die Voraussetzungen der Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Handwerkerleistungen im \u00dcbrigen vor, kann diese auch in Anspruch genommen werden, wenn sich der Steuerpflichtige gegen\u00fcber einem Dritten zur Tragung der Aufwendungen f\u00fcr die Handwerkerleistungen verpflichtet hat. Es spielt ebenfalls keine Rolle, wenn dies &#8211; wie im Streitfall &#8211; freiwillig, d. h. ohne eine rechtliche Verpflichtung, gemacht wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Als unerheblich sah der Bundesfinanzhof an, dass die Handwerkerleistungen auch dann anzuerkennen sind, wenn der Steuerpflichtige die Ma\u00dfnahme alleine bezahlt, obwohl dies dem ganzen Haus zugutekommt (im Streitfall: Dachsanierung). Erh\u00e4lt der Steuerpflichtige Aufwendungen erstattet &#8211; von wem auch immer &#8211; f\u00fchrt das zu einer Minderung der Steuererm\u00e4\u00dfigung. Theoretisch eventuell denkbare Ersatzanspr\u00fcche sind bis zu deren Erf\u00fcllung jedoch nicht auf die geleisteten Zahlungen anzurechnen, so der Bundesfinanzhof.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">F\u00fcr Lohnsteuerpflichtige<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Entlassungsentsch\u00e4digung: Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthaben &#8211; Haftung f\u00fcr Lohnsteuer<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Bundesfinanzhof nahm dazu Stellung, ob Abfindungen, die als Entsch\u00e4digungsleistungen f\u00fcr den Verlust von Eink\u00fcnften aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit geleistet werden, zur Vermeidung eines Zuflusses bei den Arbeitnehmern in wirksamer Weise in Zeitwertkonten (Wertguthaben) zugef\u00fchrt bzw. auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund steuerfrei \u00fcbertragen werden k\u00f6nnen. Arbeitslohn (Entlassungsentsch\u00e4digung) flie\u00dft dem Arbeitnehmer auch dann nicht zu, wenn die Vereinbarung \u00fcber die Zuf\u00fchrung zu einem Wertguthaben des Arbeitnehmers oder die vereinbarungsgem\u00e4\u00dfe \u00dcbertragung des Wertguthabens auf die DRV Bund sozialversicherungsrechtlich unwirksam sein sollten, soweit alle Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis gleichwohl eintreten und bestehen lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Streitfall ist auszuschlie\u00dfen, dass den Arbeitnehmern die Abfindungen, soweit sie den jeweiligen Langzeitkonten zugef\u00fchrt werden sollten, im streitigen Zeitraum zugeflossen sind. Die Lohnsteuer sei mithin nicht entstanden, und eine (akzessorische) Haftung der Kl\u00e4gerin komme nicht in Betracht. Dieses Ergebnis werde dadurch best\u00e4tigt, dass die DRV Bund bei jeder Teilauszahlung aus einem Wertguthaben die Lohnsteuer einzubehalten und abzuf\u00fchren habe.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">K\u00f6rperschaftsteuer<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Keine vGA bei vorzeitiger Abl\u00f6sung einer r\u00fcckgedeckten Pensionszusage gegen\u00fcber einem beherrschenden Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Finanzgericht M\u00fcnster nahm dazu Stellung, ob die vorzeitige Abl\u00f6sung einer r\u00fcckgedeckten Pensionszusage gegen\u00fcber einem beherrschenden Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, die aufgrund der Krise der GmbH vereinbart wird, zu einer verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung (vGA) f\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus steuerrechtlicher Sicht ist nicht zu beanstanden, wenn eine Pensionszusage nicht von dem Ausscheiden des Beg\u00fcnstigten aus dem Dienstverh\u00e4ltnis als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer mit Eintritt des Versorgungsfalls abh\u00e4ngig gemacht wird. In einem solchen Fall w\u00fcrde ein ordentlicher und gewissenhafter Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zur Vermeidung einer vGA allerdings verlangen, dass das Einkommen aus der fortbestehenden T\u00e4tigkeit als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer auf die Versorgungsleistungen angerechnet wird, oder aber den vereinbarten Eintritt der Versorgungsf\u00e4lligkeit aufschieben, bis der Beg\u00fcnstigte endg\u00fcltig seine Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerfunktion beendet hat. Der eigentliche Zweck der betrieblichen Altersversorgung f\u00fcr die Zeit der Weiterarbeit w\u00fcrde verfehlt, wenn eine laufende Altersrente geleistet und zugleich das Arbeitsverh\u00e4ltnis in der bisherigen Weise gegen laufendes Gehalt fortgesetzt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach diesen Ma\u00dfst\u00e4ben ist das Gericht der \u00dcberzeugung, dass die von der GmbH an den Kl\u00e4ger erfolgte Zahlung zur Abfindung der zugunsten des Kl\u00e4gers bestehenden Pensionszusage nicht gesellschaftlich, sondern betrieblich veranlasst war und mithin keine vGA vorlag.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">F\u00fcr Umsatzsteuerpflichtige<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">&#8222;Wissenm\u00fcssen\u201c von fremdem Mehrwertsteuerbetrug<\/h3>\n\n\n\n<p>Welche Ma\u00dfnahmen von einem Steuerpflichtigen vern\u00fcnftigerweise verlangt werden k\u00f6nnen, um eine eigene Beteiligung an einem fremden Mehrwertsteuerbetrug zu verhindern, h\u00e4ngt laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs wesentlich von den jeweiligen Umst\u00e4nden ab, die nach den Beweisregeln des nationalen Rechts, die die Wirksamkeit des Unionsrechts nicht beeintr\u00e4chtigen d\u00fcrfen, zu ermitteln sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Von einem Steuerpflichtigen darf zwar nicht generell verlangt werden, dass er pr\u00fcft, ob der Aussteller einer Rechnung \u00fcber die Lieferung von Gegenst\u00e4nden, f\u00fcr die das Recht auf Vorsteuerabzug geltend gemacht wird, \u00fcber die fraglichen Gegenst\u00e4nde verf\u00fcgte, sie liefern konnte sowie seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Erkl\u00e4rung und Abf\u00fchrung der Mehrwertsteuer nachgekommen ist. Wenn aber Anhaltspunkte f\u00fcr Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten oder einen Mehrwertsteuerbetrug vorliegen, kann der Steuerpflichtige verpflichtet sein, \u00fcber einen anderen Wirtschaftsteilnehmer, von dem er Gegenst\u00e4nde oder Dienstleistungen zu erwerben beabsichtigt, Ausk\u00fcnfte einzuholen, um sich von dessen Zuverl\u00e4ssigkeit zu \u00fcberzeugen.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td><strong>Hinweis<\/strong> F\u00fcr den Vorsteuerabzug des Erwerbers besteht keine allgemeine Voraussetzung in der Form, dass die anfallende Umsatzsteuer seitens des Vorunternehmers auch tats\u00e4chlich abgef\u00fchrt wurde. <a><\/a> Der Vorsteuerabzug beim Erwerber kann jedoch dann versagt werden, wenn er wusste oder h\u00e4tte wissen m\u00fcssen, dass der Leistende oder ein anderer Beteiligter auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe in eine begangene Hinterziehung von Umsatzsteuer oder Erlangung eines nicht gerechtfertigten Vorsteuerabzugs i. S. des \u00a7 370 AO oder in eine Sch\u00e4digung des Umsatzsteueraufkommens i. S. der \u00a7\u00a7 26b, 26c UStG einbezogen war (\u00a7 25f UStG).<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gesetzgebung<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Forderung nach dauerhaft erm\u00e4\u00dfigter Umsatzsteuer in der Gastronomie<\/h3>\n\n\n\n<p><a><\/a>Ein dauerhafter erm\u00e4\u00dfigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21.09.2023 keine Mehrheit im Bundestag gefunden.<\/p>\n\n\n\n<p><a><\/a>Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fordern, in der Gastronomie dauerhaft den erm\u00e4\u00dfigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu halten. Am 29.09.2023 wurde eine entsprechende Initiative im Bundesrat vorgestellt und in die Fachaussch\u00fcsse \u00fcberwiesen. Am 09.10.2023 haben die Fachaussch\u00fcsse des Bundesrates &#8211; federf\u00fchrend der Finanz-, mitberatend der Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss f\u00fcr Arbeit, Integration und Sozialpolitik &#8211; im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz die Aufnahme der Entfristung der gesenkten Umsatzsteuer in der Gastronomie \u00fcber den 31.12.2023 hinaus in das Wachstumschancengesetz gefordert.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Bundesrat entscheidet am 20.10.2023 dar\u00fcber, welchen Empfehlungen er folgt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Bundeskabinett beschlie\u00dft Sozialversicherungsrechengr\u00f6\u00dfen 2024<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 die Verordnung \u00fcber die Sozialversicherungsrechengr\u00f6\u00dfen 2024 beschlossen. Bevor diese im Bundesgesetzblatt verk\u00fcndet wird, muss der Bundesrat ihr noch zustimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Gro\u00dfe Bedeutung f\u00fcr viele Werte in der Sozialversicherung hat die <strong>Bezugsgr\u00f6\u00dfe<\/strong> &#8211; unter anderem f\u00fcr die Festsetzung der <strong>Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen<\/strong> f\u00fcr freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder f\u00fcr die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstst\u00e4ndigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bezugsgr\u00f6\u00dfe steigt im Jahr 2024 auf <strong>3.535 Euro\/Monat<\/strong> (2023: 3.395 Euro\/Monat); die <strong>Bezugsgr\u00f6\u00dfe (Ost)<\/strong> auf <strong>3.465 Euro\/Monat<\/strong> (2023: 3.290 Euro\/Monat).<\/p>\n\n\n\n<p>Die <strong>Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung<\/strong> erh\u00f6ht sich auf <strong>7.550 Euro\/Monat<\/strong> (2023: 7.300 Euro\/Monat) und die <strong>Beitragsbemessungsgrenze (Ost)<\/strong> auf <strong>7.450 Euro\/Monat<\/strong> (2023: 7.100 Euro\/Monat).<\/p>\n\n\n\n<p>Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (<strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze<\/strong>) betr\u00e4gt im Jahr 2024 <strong>69.300 Euro<\/strong> (2023: 66.600 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche <strong>Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung<\/strong> steigt auf <strong>62.100 Euro j\u00e4hrlich<\/strong> (2023: 59.850 Euro) bzw. 5.175 Euro monatlich (2023: 4.987,50 Euro).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><a><\/a>Energieeffizienzgesetz beschlossen<\/h3>\n\n\n\n<p> Mit dem am 21.09.2023 vom Deutschen Bundestag beschlossene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) werden auch <strong>Unternehmen<\/strong> mit einem gro\u00dfen Energieverbrauch (durchschnittlich mehr als 7,5 GWh) verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuf\u00fchren und Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh sollen wirtschaftliche Energieeffizienzma\u00dfnahmen in Umsetzungspl\u00e4nen erfassen und ver\u00f6ffentlichen. \u00dcber die Umsetzung geeigneter Effizienzma\u00dfnahmen entscheiden die Unternehmen aber selbst.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr <strong>Rechenzentren<\/strong> gelten Energieeffizienzstandards. Auch muss k\u00fcnftig Abw\u00e4rme genutzt werden, da hier Potentiale f\u00fcr mehr Energieeffizienz schlummern. Alle Betreiber von gro\u00dfen Rechenzentren sollen zudem k\u00fcnftig Strom aus erneuerbaren Energien nutzen, sowie Informationen zu ihrem Energieverbrauch in ein \u00f6ffentliches Register eintragen sowie ihre Kunden \u00fcber den spezifischen Energieverbrauch informieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat hat das Gesetz am 20.10.2023 gebilligt. Es wird nun \u00fcber die Bundesregierung dem Bundespr\u00e4sidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><a><\/a><a><\/a> Geb\u00e4udeenergiegesetz gebilligt<\/h3>\n\n\n\n<p>Das sog. Heizungsgesetz, das der Bundestag am 08.09.2023 verabschiedet hatte, hat am 29.09.2023 die letzte parlamentarische H\u00fcrde im Bundesrat genommen. Damit ist das Gesetz, das der Zustimmung der L\u00e4nder nicht bedurfte, automatisch gebilligt. Es wird nun \u00fcber die Bundesregierung dem Bundespr\u00e4sidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verk\u00fcndet werden. Es soll in weiten Teilen am 01.01.2024 in Kraft treten.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit der aktuellen Neufassung wird das Geb\u00e4udeenergiegesetz (GEG) zudem mit einem neuen Gesetz zur \u201eW\u00e4rmeplanung und Dekarbonisierung der W\u00e4rmenetze\u201c (WPG) verzahnt. Die Neufassung des GEG sieht vor, dass ab 2024 alle neu installierten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Arbeitsrecht<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Zeugnis darf nicht wegen \u00c4nderungsw\u00fcnschen verschlechtert werden<\/h3>\n\n\n\n<p>Verschlechtert ein Arbeitgeber das Zeugnis, weil die Arbeitnehmerin \u00c4nderungen daran verlangt hat, verst\u00f6\u00dft er gegen das Ma\u00dfregelungsverbot. Ein Arbeitgeber darf das Arbeitszeugnis nicht in der dritten Version verschlechtern und die zuvor darin enthaltene Dankesformel weglassen, nur weil die Arbeitnehmerin zuvor bereits zweimal \u00c4nderungsw\u00fcnsche daran hatte, so das Bundesarbeitsgericht. Zwar bestehe auf eine Dankesformel am Ende grunds\u00e4tzlich kein Anspruch. Doch sie wegen der zul\u00e4ssigen Aus\u00fcbung gesetzlicher Rechte letztlich zu streichen, versto\u00dfe gegen das Ma\u00dfregelungsverbot nach \u00a7 612a B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB), welches auch nach Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses weiter gelte. Daher bestehe ein Anspruch auf die Dankesformel.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Sonstiges<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Eintragungspflicht f\u00fcr (fast) alle Unternehmen im Transparenzregister<\/h3>\n\n\n\n<p>Fast alle Unternehmen sind seit dem 01.08.2021 eintragungs- und meldepflichtig gegen\u00fcber dem Transparenzregister. Sofern Eintragungen noch nicht erfolgt sind, sollten diese dringend nachgeholt werden. Ansonsten drohen Bu\u00dfgelder. Hierauf weist das Bundesfinanzministerium in einem Verb\u00e4ndeanschreiben erneut hin.<\/p>\n\n\n\n<p>Betroffen sind alle juristischen Personen des Privatrechts (z. B. AG, GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschr\u00e4nkt)) und eingetragenen Personengesellschaften (z. B. OHG, KG, PartG) sowie auch nichtrechtsf\u00e4hige Stiftungen, Trusts und vergleichbare Vereinigungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nicht betroffen sind derzeit Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute (e. K.) und Gesellschaften b\u00fcrgerlichen Rechts (GbR), wobei letztere durch die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ab dem 01.01.2024 teilweise eintragungspflichtig werden. Mit dem MoPeG k\u00f6nnen sich GbRs in ein neu zu schaffendes Gesellschaftsregister eintragen. Damit wird die GbR in der Form der sog. \u201eeGbR\u201c zu den eingetragenen Personengesellschaften geh\u00f6ren und als solche ebenfalls in das Transparenzregister einzutragen sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Die \u00dcbergangsfristen sind mittlerweile abgelaufen, d. h. alle Betroffenen m\u00fcssen aktiv werden, unabh\u00e4ngig davon, ob sich die Angaben bereits aus anderen \u00f6ffentlichen Registern (z. B. Handels-, Genossenschafts-, Partnerschaftsregister) ergeben.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr Einkommensteuerpflichtige Ber\u00fccksichtigung der Energiepreispauschale i. H. v. 300 Euro in der Steuererkl\u00e4rung Haben Rentner die \u201eEnergiepreispauschale f\u00fcr Rentenbeziehende\u201c im Dezember 2022 durch den Renten Service der Deutschen Post AG (gesetzliche Rentenversicherung) oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder die landwirtschaftliche Alterskasse erhalten, ist der ausgezahlte Betrag ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererkl\u00e4rung f\u00fcr 2022 anzugeben. Denn [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":91,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ocean_post_layout":"","ocean_both_sidebars_style":"","ocean_both_sidebars_content_width":0,"ocean_both_sidebars_sidebars_width":0,"ocean_sidebar":"0","ocean_second_sidebar":"0","ocean_disable_margins":"enable","ocean_add_body_class":"","ocean_shortcode_before_top_bar":"","ocean_shortcode_after_top_bar":"","ocean_shortcode_before_header":"","ocean_shortcode_after_header":"","ocean_has_shortcode":"","ocean_shortcode_after_title":"","ocean_shortcode_before_footer_widgets":"","ocean_shortcode_after_footer_widgets":"","ocean_shortcode_before_footer_bottom":"","ocean_shortcode_after_footer_bottom":"","ocean_display_top_bar":"default","ocean_display_header":"default","ocean_header_style":"","ocean_center_header_left_menu":"0","ocean_custom_header_template":"0","ocean_custom_logo":0,"ocean_custom_retina_logo":0,"ocean_custom_logo_max_width":0,"ocean_custom_logo_tablet_max_width":0,"ocean_custom_logo_mobile_max_width":0,"ocean_custom_logo_max_height":0,"ocean_custom_logo_tablet_max_height":0,"ocean_custom_logo_mobile_max_height":0,"ocean_header_custom_menu":"0","ocean_menu_typo_font_family":"0","ocean_menu_typo_font_subset":"","ocean_menu_typo_font_size":0,"ocean_menu_typo_font_size_tablet":0,"ocean_menu_typo_font_size_mobile":0,"ocean_menu_typo_font_size_unit":"px","ocean_menu_typo_font_weight":"","ocean_menu_typo_font_weight_tablet":"","ocean_menu_typo_font_weight_mobile":"","ocean_menu_typo_transform":"","ocean_menu_typo_transform_tablet":"","ocean_menu_typo_transform_mobile":"","ocean_menu_typo_line_height":0,"ocean_menu_typo_line_height_tablet":0,"ocean_menu_typo_line_height_mobile":0,"ocean_menu_typo_line_height_unit":"","ocean_menu_typo_spacing":0,"ocean_menu_typo_spacing_tablet":0,"ocean_menu_typo_spacing_mobile":0,"ocean_menu_typo_spacing_unit":"","ocean_menu_link_color":"","ocean_menu_link_color_hover":"","ocean_menu_link_color_active":"","ocean_menu_link_background":"","ocean_menu_link_hover_background":"","ocean_menu_link_active_background":"","ocean_menu_social_links_bg":"","ocean_menu_social_hover_links_bg":"","ocean_menu_social_links_color":"","ocean_menu_social_hover_links_color":"","ocean_disable_title":"default","ocean_disable_heading":"default","ocean_post_title":"","ocean_post_subheading":"","ocean_post_title_style":"","ocean_post_title_background_color":"","ocean_post_title_background":0,"ocean_post_title_bg_image_position":"","ocean_post_title_bg_image_attachment":"","ocean_post_title_bg_image_repeat":"","ocean_post_title_bg_image_size":"","ocean_post_title_height":0,"ocean_post_title_bg_overlay":0.5,"ocean_post_title_bg_overlay_color":"","ocean_disable_breadcrumbs":"default","ocean_breadcrumbs_color":"","ocean_breadcrumbs_separator_color":"","ocean_breadcrumbs_links_color":"","ocean_breadcrumbs_links_hover_color":"","ocean_display_footer_widgets":"default","ocean_display_footer_bottom":"default","ocean_custom_footer_template":"0","ocean_post_oembed":"","ocean_post_self_hosted_media":"","ocean_post_video_embed":"","ocean_link_format":"","ocean_link_format_target":"self","ocean_quote_format":"","ocean_quote_format_link":"post","ocean_gallery_link_images":"off","ocean_gallery_id":[],"footnotes":""},"categories":[10],"tags":[],"class_list":["post-754","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-uncategorized-pl","entry","has-media"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/754","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=754"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/754\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":755,"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/754\/revisions\/755"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/91"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=754"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=754"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=754"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}