{"id":741,"date":"2023-09-25T07:49:33","date_gmt":"2023-09-25T07:49:33","guid":{"rendered":"https:\/\/cass.actherm.pl\/?p=741"},"modified":"2023-09-25T07:56:01","modified_gmt":"2023-09-25T07:56:01","slug":"monatsinformation-oktober-2023","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/cass.berlin\/de\/monatsinformation-oktober-2023","title":{"rendered":"Monatsinformation Oktober 2023"},"content":{"rendered":"<h2 class=\"wp-block-heading\"><em>F\u00fcr Einkommensteuerpflichtige<\/em><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Tilgung von Krediten durch gef\u00f6rdertes Kapital&nbsp;<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn Ehegatten Miteigent\u00fcmer einer selbstbewohnten Immobilie sind und lediglich der Ehemann Darlehensnehmer der bei Anschaffung der Immobilie aufgenommenen Kredite ist, so ist nur der Ehegatte als Darlehensnehmer berechtigt, zur Tilgung dieser Kredite gef\u00f6rdertes Kapital zu entnehmen, nicht aber die Ehefrau. So entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.<\/p>\n\n\n\n<p>Das gilt auch dann, wenn die Ehefrau eine Mithaftung \u00fcbernommen hat, indem sie eine selbstschuldnerische B\u00fcrgschaft in Bezug auf die Darlehen abgegeben und eine Grundschuld zur Sicherung der Darlehen auf ihr Eigentum aufgenommen hat.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der Umstand, dass die Ehefrau zun\u00e4chst nicht Gesamtschuldnerin gewesen ist, kann nicht durch den nachtr\u00e4glichen, nicht mehr mit der Darlehensaufnahme in engem zeitlichen Zusammenhang stehenden Schuldbeitritt bzw. durch die Aufnahme der Ehefrau in die Darlehensvertr\u00e4ge geheilt werden. Der Kl\u00e4gerin steht im Streitfall kein Bewilligungsbescheid f\u00fcr eine beg\u00fcnstigte Entnahme aus ihrem Altersvorsorgevertrag zu.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Stellplatzkosten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsf\u00fchrung abzugsf\u00e4hig<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Stellplatzkosten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsf\u00fchrung geh\u00f6ren auch nach der gesetzlichen Neufassung des \u00a7 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG zu den sonstigen (in voller H\u00f6he abziehbaren) Mehraufwendungen. So entschied das Nieders\u00e4chsische Finanzgericht.<\/p>\n\n\n\n<p>Unver\u00e4nderte Bezugsgr\u00f6\u00dfe sind \u201enur\u201d diejenigen (Unterkunfts-)Kosten, die \u00fcblicherweise in die Berechnung der durchschnittlichen Wohnungsmiete einflie\u00dfen und damit auch von dem Pauschalbetrag von 1.000 Euro, der die aufw\u00e4ndige Berechnung der Durchschnitts-miete ersetzen soll, erfasst werden. Das sind neben der (Grund-)Miete die monatlich aufzuwendenden Betr\u00e4ge f\u00fcr Wasser, Kanalisation, Stra\u00dfenreinigung, M\u00fcllabfuhr, Hausreinigung und -beleuchtung, Schornsteinreinigung, Hauswart, \u00f6ffentliche Lasten, Geb\u00e4udeversicherung und Kabelanschluss. Eine beispielhafte oder gar abschlie\u00dfende Aufz\u00e4hlung der von der \u201eAbgeltungswirkung\u201d erfassten Unterkunftskosten enth\u00e4lt das Einkommensteuergesetz nicht, ebenso wenig eine \u00fcber den Bereich der ber\u00fccksichtigungsf\u00e4higen Unterkunftskosten hinausgehende Begrenzung der (gesamten) Kosten der Zweitwohnung auf h\u00f6chstens 1.000 Euro.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Im Eigentum der Gesellschafter einer GbR <\/strong><strong>stehende und von ihnen selbst vermietete <\/strong><strong>Ferienwohnungen kein notwendiges Sonder<\/strong><strong>betriebsverm\u00f6gen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn mehrere Personen den Tatbestand der Eink\u00fcnfteerzielung in einer Gesellschaft erf\u00fcllen, ist auch dann f\u00fcr jede Gesellschaft ein selbstst\u00e4ndiger Gewinnfeststellungsbescheid zu erlassen, wenn zwischen denselben Personen noch weitere Gesellschaften bestehen. So das Finanzgericht Schleswig-Holstein.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Im Streitfall geh\u00f6ren die im Eigentum der Gesellschafter stehenden und von ihnen selbst vermieteten Ferienwohnungen nicht zum Sonderbetriebsverm\u00f6gen der Gesellschaft des B\u00fcrgerlichen Rechts (GbR). Die aus der Vermietung der Ferienwohnungen erzielten Eink\u00fcnfte sind ebenso wie die aus der Ver\u00e4u\u00dferung der Objekte erzielten Eink\u00fcnfte nicht den gewerblichen Eink\u00fcnften der GbR zuzuordnen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Steuerschuld unter Einbezug von Aktienverlusten \u00fcbersteigt j\u00e4hrliches Existenzminimum &#8211; <\/strong><strong>Einkommensteuern sind zu erlassen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Erhebung von Einkommensteuern kann sachlich unbillig sein, wenn die festgesetzte Steuer bei Einbezug tats\u00e4chlich abgeflossener, aber aufgrund von Ausgleichsbeschr\u00e4nkungen steuerlich nicht zu ber\u00fccksichtigender Aktienverluste das j\u00e4hrlich steuerfrei zu belassende Existenzminimum \u00fcbersteigt. So entschied das Finanzgericht K\u00f6ln.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin erlitt Verluste aus Stillhaltergesch\u00e4ften. Wegen der Verlustausgleichsbeschr\u00e4nkung nach dem Einkommensteuergesetz in der Fassung des Streitjahrs erfolgte in H\u00f6he von rund 390.000 Euro keine Verrechnung mit den positiven Eink\u00fcnften aus anderen Einkunftsarten. Dies f\u00fchrte zu einem entsprechend h\u00f6heren Gesamtbetrag der Eink\u00fcnfte. Unter Ber\u00fccksichtigung des f\u00fcr 2002 geltenden Grundfreibetrags von 7.235 Euro begehrte die Kl\u00e4gerin eine Minderung ihrer Gesamtsteuerbelastung.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht gab der Kl\u00e4gerin Recht. Nach dem sog. subjektiven Nettoprinzip m\u00fcsse der Staat einem Steuerpflichtigen von seinem Erworbenen so viel steuerfrei belassen, wie zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts erforderlich sei (Existenzminimum). Der existenznotwendige Bedarf bilde von Verfassungs wegen die Untergrenze f\u00fcr den Zugriff durch die Einkommensteuer. Hinsichtlich der Freistellung des Existenzminimums sei keine Gesamtbetrachtung \u00fcber mehrere Jahre vorzunehmen. Der f\u00fcr den Lebensunterhalt tats\u00e4chlich und unabweisbar ben\u00f6tigte Geldbetrag sei vielmehr in jedem Veranlagungsjahr von der Besteuerung auszunehmen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><em>F\u00fcr Umsatzsteuerpflichtige<\/em><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Vorsteuerverg\u00fctung bei fehlender Eintragung <\/strong><strong>einer Umsatzsteueridentifikationsnummer in <\/strong><strong>den Antrag m\u00f6glich<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Die fehlende Eintragung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer bzw. Steuernummer der leistenden Unternehmer in die Anlage zum Antrag auf Vorsteuer-verg\u00fctung steht der Verg\u00fctungsf\u00e4higkeit laut Finanzgericht K\u00f6ln hier nicht entgegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Beklagte verf\u00fcgte im Streitfall mit den eingereichten Rechnungen \u00fcber s\u00e4mtliche Angaben, die ihn in die Lage versetzten, die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit des geltend gemachten Vorsteuerverg\u00fctungsanspruchs zu pr\u00fcfen. Vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Neutralit\u00e4t der Mehrwertsteuer stehen die vom Beklagten ger\u00fcgten formellen M\u00e4ngel unter Ber\u00fccksichtigung der Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs dem Vorsteuerverg\u00fctungsanspruch der Steuerpflichtigen hier nicht entgegen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><em>F\u00fcr Erbschaftsteuer-\/Schenkungsteuerpflichtige<\/em><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Vergleichswertverfahren bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Ermittlung der f\u00fcr die Erbschaft- und Schenkungsteuer ma\u00dfgeblichen Grundbesitzwerte nutzen die Finanz\u00e4mter vorrangig das <strong>\u201eVergleichswertverfahren\u201c<\/strong>. Bei diesem Verfahren werden Vergleichspreise bzw. Vergleichsfaktoren der Gutachteraussch\u00fcsse zugrunde gelegt.<\/p>\n\n\n\n<p>Beim Bundesfinanzhof ist ein Revisionsverfahren anh\u00e4ngig. Die Richter wollen zu der Frage Stellung nehmen, ob die von den Gutachteraussch\u00fcssen ermittelten und den Finanz\u00e4mtern mitgeteilten Vergleichspreise nach dem Bewertungsgesetz f\u00fcr die Beteiligten im Steuerrechtsverh\u00e4ltnis verbindlich und einer gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung regelm\u00e4\u00dfig nicht zug\u00e4nglich sind.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs \u00fcber diese Frage ist aus Gr\u00fcnden der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td><strong>Hinweis<\/strong>Betroffene Steuerpflichtige k\u00f6nnen gegen Feststellungsbescheide, bei denen Grundbesitzwerte mittels Vergleichspreisen bzw. Vergleichsfaktoren fest-<br>gestellt worden sind, unter Bezug auf das anh\u00e4ngige Verfahren beim Bundesfinanzhof Einspruch ein-<br>legen.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><em>Sonstiges<\/em><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Internationaler Finanzabgleich ab 30.09.2023<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Am 30.09.2023 beginnt der <strong>Informationsaustausch<\/strong> <strong>zwischen den Finanzbeh\u00f6rden<\/strong> zwischen 119 Staaten. \u00dcber das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern (BZSt) erh\u00e4lt das \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Finanzamt dann im Wege des automatisierten Datenaustauschs Kontendaten aus Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union sowie aus Drittstaaten, die der Vereinbarung \u00fcber den Datenaustausch beigetreten sind. Die Liste der L\u00e4nder ist im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23.02.2023 (Az. IV B 6 &#8211; S-1315 \/ 19 \/ 10030 :051) enthalten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn die Pflicht besteht, die aus den Finanzkonten resultierenden Eink\u00fcnfte, insbesondere Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen, anzugeben, dies aber unterblieben ist, kann daraus ggf. eine leichtfertige Steuerverk\u00fcrzung oder eine Steuerhinterziehung resultieren. Die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige l\u00e4uft jedoch ins Leere, wenn die Steuerstraftat entdeckt war. Davon ist wohl nach einer Meldung der ausl\u00e4ndischen Finanzbeh\u00f6rde an das BZSt auszugehen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Umgekehrt erhalten auch ausl\u00e4ndische Finanzbeh\u00f6rden \u00fcber das BZSt Informationen \u00fcber Finanzkonten in Deutschland. Da das Welteinkommensprinzip oder die strafbefreiende Selbstanzeige auch in anderen Jurisdiktionen nicht unbekannt ist, sollten im Ausland Steuerpflichtige ihre Erkl\u00e4rungen im Ausland \u00fcber-pr\u00fcfen (lassen).<\/p>\n\n\n\n<p>Die Motive f\u00fcr ein Finanzkonto im Ausland k\u00f6nnen unterschiedlich sein. So sind aus der Vor-BREXIT-Zeit F\u00e4lle von ehemaligen Studierenden bekannt, die ein Konto im Vereinigten K\u00f6nigreich einrichteten. Britische Banken vergaben seinerzeit gro\u00dfz\u00fcgig Studienkredite, wenn ein Bankkonto im Vereinigten K\u00f6nigreich bestand. Durch eine \u00c4nderung der gesetzlichen Vorgaben der Bankenaufsicht d\u00fcrften diese Konten inzwischen nahezu vollst\u00e4ndig aufgel\u00f6st sein. Zinseink\u00fcnfte k\u00f6nnen jedoch m\u00f6glicherweise nicht angegeben worden sein. Hier sollte eine Nachdeklaration gepr\u00fcft werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenfalls nicht ungew\u00f6hnlich sind Konten im Zusammenhang mit ausl\u00e4ndischen Immobilien.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Unwetter im August 2023 in Bayern: Hilfen f\u00fcr <\/strong><strong>betroffene Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Wie die Bayerische Staatsregierung mitteilt, k\u00f6nnen Privatpersonen und Unternehmen steuerliche Erleichterungen erhalten, zudem wurde die Einleitung einer staatlichen Finanzhilfeaktion beschlossen. Demnach k\u00f6nnen insbesondere Privathaushalte, denen durch das Unwetter im August 2023 in Bayern eine existenzielle Notlage droht, im Einzelfall finanzielle Hilfen gew\u00e4hrt werden. Betroffene Kommunen k\u00f6nnen im Wege des kommunalen Finanzausgleichs Unterst\u00fctzung erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Rahmen der steuerlichen Erleichterungen k\u00f6nnen f\u00fcr Privatpersonen sowie Unternehmen im Einzelfall nach den ma\u00dfgeblichen Vorschriften unter anderem<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Steuern gestundet,<\/li>\n\n\n\n<li>Vollstreckungsma\u00dfnahmen aufgeschoben und<\/li>\n\n\n\n<li>Steuervorauszahlungen gemindert werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Auch Sonderabschreibungen sind m\u00f6glich.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><br>Ansprechpartner f\u00fcr die Betroffenen ist das jeweils zust\u00e4ndige Finanzamt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>An Vermittler in Hongkong gezahlte Provision &#8211; Betriebsausgabenabzug m\u00f6glich<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Das Finanzgericht M\u00fcnster hatte zu entscheiden, ob der Betriebsausgabenabzug f\u00fcr eine von der Kl\u00e4gerin im Streitjahr 2016 geltend gemachte Vermittlungsprovision nach dem Au\u00dfensteuergesetz oder gem\u00e4\u00df der Abgabenordnung zu versagen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Empf\u00e4ngerbezeichnung (hier: durch Angabe einer in Hongkong ans\u00e4ssigen Gesellschaft und dessen alleinigen Gesellschafters; Vorlage eines Annual Return; Empfangsbest\u00e4tigung des bar gezahlten Betrags; Auslands\u00fcberweisungen an die Gesellschaft) ist auch dann ordnungsgem\u00e4\u00df i. S. der Abgabenordnung, wenn<br>sichergestellt ist, dass der wirkliche Empf\u00e4nger einer Zahlung (hier: im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kaufs zweier Maschinen in China unter Mitwirkung eines in Hongkong ans\u00e4ssigen Vermittlers) im Inland mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht steuerpflichtig ist.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Anwendung der Abgabenordnung ist es unerheblich, ob die Berechnungsparameter f\u00fcr eine Provision schl\u00fcssig erkl\u00e4rt und f\u00fcr das Finanzamt im Einzelnen nachvollziehbar sind. Eine Ertragsteuerbelastung von 16,5 % ist keine nur unwesentliche Besteuerung i. S. des Au\u00dfensteuergesetzes. Das Finanzamt hat im Streitfall zu Unrecht den Abzug einer Betriebsausgabe verweigert. Als unbeschr\u00e4nkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft hat die Kl\u00e4gerin gem\u00e4\u00df dem K\u00f6rperschaftsteuergesetz keine au\u00dferbetriebliche Sph\u00e4re.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr Einkommensteuerpflichtige Tilgung von Krediten durch gef\u00f6rdertes Kapital&nbsp; Wenn Ehegatten Miteigent\u00fcmer einer selbstbewohnten Immobilie sind und lediglich der Ehemann Darlehensnehmer der bei Anschaffung der Immobilie aufgenommenen Kredite ist, so ist nur der Ehegatte als Darlehensnehmer berechtigt, zur Tilgung dieser Kredite gef\u00f6rdertes Kapital zu entnehmen, nicht aber die Ehefrau. So entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Das gilt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":65,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ocean_post_layout":"","ocean_both_sidebars_style":"","ocean_both_sidebars_content_width":0,"ocean_both_sidebars_sidebars_width":0,"ocean_sidebar":"0","ocean_second_sidebar":"0","ocean_disable_margins":"enable","ocean_add_body_class":"","ocean_shortcode_before_top_bar":"","ocean_shortcode_after_top_bar":"","ocean_shortcode_before_header":"","ocean_shortcode_after_header":"","ocean_has_shortcode":"","ocean_shortcode_after_title":"","ocean_shortcode_before_footer_widgets":"","ocean_shortcode_after_footer_widgets":"","ocean_shortcode_before_footer_bottom":"","ocean_shortcode_after_footer_bottom":"","ocean_display_top_bar":"default","ocean_display_header":"default","ocean_header_style":"","ocean_center_header_left_menu":"0","ocean_custom_header_template":"0","ocean_custom_logo":0,"ocean_custom_retina_logo":0,"ocean_custom_logo_max_width":0,"ocean_custom_logo_tablet_max_width":0,"ocean_custom_logo_mobile_max_width":0,"ocean_custom_logo_max_height":0,"ocean_custom_logo_tablet_max_height":0,"ocean_custom_logo_mobile_max_height":0,"ocean_header_custom_menu":"0","ocean_menu_typo_font_family":"0","ocean_menu_typo_font_subset":"","ocean_menu_typo_font_size":0,"ocean_menu_typo_font_size_tablet":0,"ocean_menu_typo_font_size_mobile":0,"ocean_menu_typo_font_size_unit":"px","ocean_menu_typo_font_weight":"","ocean_menu_typo_font_weight_tablet":"","ocean_menu_typo_font_weight_mobile":"","ocean_menu_typo_transform":"","ocean_menu_typo_transform_tablet":"","ocean_menu_typo_transform_mobile":"","ocean_menu_typo_line_height":0,"ocean_menu_typo_line_height_tablet":0,"ocean_menu_typo_line_height_mobile":0,"ocean_menu_typo_line_height_unit":"","ocean_menu_typo_spacing":0,"ocean_menu_typo_spacing_tablet":0,"ocean_menu_typo_spacing_mobile":0,"ocean_menu_typo_spacing_unit":"","ocean_menu_link_color":"","ocean_menu_link_color_hover":"","ocean_menu_link_color_active":"","ocean_menu_link_background":"","ocean_menu_link_hover_background":"","ocean_menu_link_active_background":"","ocean_menu_social_links_bg":"","ocean_menu_social_hover_links_bg":"","ocean_menu_social_links_color":"","ocean_menu_social_hover_links_color":"","ocean_disable_title":"default","ocean_disable_heading":"default","ocean_post_title":"","ocean_post_subheading":"","ocean_post_title_style":"","ocean_post_title_background_color":"","ocean_post_title_background":0,"ocean_post_title_bg_image_position":"","ocean_post_title_bg_image_attachment":"","ocean_post_title_bg_image_repeat":"","ocean_post_title_bg_image_size":"","ocean_post_title_height":0,"ocean_post_title_bg_overlay":0.5,"ocean_post_title_bg_overlay_color":"","ocean_disable_breadcrumbs":"default","ocean_breadcrumbs_color":"","ocean_breadcrumbs_separator_color":"","ocean_breadcrumbs_links_color":"","ocean_breadcrumbs_links_hover_color":"","ocean_display_footer_widgets":"default","ocean_display_footer_bottom":"default","ocean_custom_footer_template":"0","ocean_post_oembed":"","ocean_post_self_hosted_media":"","ocean_post_video_embed":"","ocean_link_format":"","ocean_link_format_target":"self","ocean_quote_format":"","ocean_quote_format_link":"post","ocean_gallery_link_images":"off","ocean_gallery_id":[],"footnotes":""},"categories":[10],"tags":[],"class_list":["post-741","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-uncategorized-pl","entry","has-media"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/741","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=741"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/741\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":742,"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/741\/revisions\/742"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/65"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=741"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=741"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/cass.berlin\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=741"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}